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Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug einer Kommune, um die städtebauliche Entwicklung zu lenken und zu ordnen. Zu den Bauleitplänen gehören Flächennutzungs- (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan). Daneben können Kommunen städtebauliche Satzungen erlassen. Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen. Diese sind die Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans. 

Bebauungs- und Flächennutzungspläne werden in einem gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt, das unter anderem durch eine intensive Bürgerbeteiligung gekennzeichnet ist. (siehe Baugesetzbuch)

Allgemeine Information zur Datenerhebung im Bauleitverfahren

 

laufende Bauleitverfahren

(derzeit keine laufenden Bauleitverfahren)

rechtskräftige Bebauungspläne

Wohnbaugebiet "Hütberg-Nord"

Der Bebauungsplan “Hütberg-Nord“ in der Ortschaft Weidenthal wurde in der Gemeinderatsitzung am 10.03.2021 als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung an den Amtstafeln am 26.03.2021 öffentlich bekanntgegeben. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Bebauungsplan "Hütberg-Nord" rechtskräftig.

Das Original der Bekanntmachung wurde entsprechend den Vorschriften der Geschäftsordnung an der gemeindlichen Amtstafel ausgehängt (ortsübliche Bekanntmachung).

Nachfolgend können Sie die Planunterlagen downloaden:

Weitere Informationen zum Download:
(Bitte beachten Sie beim Download, dass es sich zum Teil um sehr große Dateien [mehrere MB] handelt. Auch beim Ausdruck bitten wir Sie zu beachten, dass einzelne Seiten das Papierformat DIN A4 überschreiten können.)

Download Planunterlagen Bebauungsplan:
Bauleitplanung "Hütberg-Nord" - Deckblatt
Bauleitplanung "Hütberg-Nord" - Satzung
Bauleitplanung "Hütberg-Nord" - Begründung
Bauleitplanung "Hütberg-Nord" - Bebauungsplan
Bauleitplanung "Hütberg-Nord" - Bestandsplan
Bauleitplanung "Hütberg-Nord" - Ausgleichsbebauungsplan
Bauleitplanung "Hütberg-Nord" - Umweltbericht
Bauleitplanung "Hütberg-Nord" - Anlage 1 zur artenschutzrechtlichen Prüfung
Bauleitplanung "Hütberg-Nord" - Kurzbericht zur Versickerung
Bauleitplanung "Hütberg-Nord" - Zusammenfassende Erklärung



"Solarpark Oberaich"


I. Der Gemeinderat Guteneck hat in seiner Sitzung am 03.03.2020 den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "Solarpark Oberaich" mit Begründung, textlichen Festsetzungen, Umweltbericht und Anlagen in der Endfassung vom 03.03.2020 als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet liegt nordöstlich der Ortschaft Oberaich, östlich der gleichnamigen Straße. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1070 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur-Nr. 1068 und 1069 (öffentlich gewidmeter Feld- und Waldweg) jeweils Gemarkung Unteraich. Die Gesamtfläche des Bebauungsplanes beträgt ca. 9,51 ha. Davon entfallen ca. 7,76 ha auf die geplanten Sondergebietsflächen, wovon wiederum ca. 0,14 ha auf Flächen mit Bindungen für Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen entfallen. Weiterhin entfallen ca. 1,56 ha auf die geplanten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (interne Ausgleichsfläche) sowie ca. 0,07 ha auf die im Plangebiet befindlichen Waldflächen. Die Flächengröße des zentral verlaufenden, öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweg, der von der Planung nicht tangiert wird, beträgt ca. 0,12 ha.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der o.g. Bebauungsplan in Kraft.

Die im Parallelverfahren durchgeführte 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist vom Landratsamt Schwandorf mit Bescheid vom 12.05.2020 Aktenzeichen Nr. 6100-2019/007425 genehmigt worden. Dies wurde mit Bekanntmachung vom 18.05.2020 ortsüblich bekannt gegeben.

Die Planunterlagen mit den textlichen Festsetzung, Begründung und sämtlichen Anlagen sowie der zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, können ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg, Oberer Markt 16, 92507 Nabburg, Zimmer 5.2, auf Dauer während der allgemeinen Öffnungszeiten,

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Ebenso werden die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Guteneck (www.guteneck.de) veröffentlicht.

II.    Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach
1.    eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
       Verfahrens- und Formvorschriften,

2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften
       über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
       und

3.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 

Download:
Bebauungsplan PV Oberaich - Bekanntmachung Satzungebschluss
Bebauungsplan PV Oberaich - Planteil
Bebauungsplan PV Oberaich - Textteil
Bebauungsplan PV Oberaich - Begründung mit Umweltbericht
Bebauungsplan PV Oberaich - Immissionstechnische Untersuchung
Bebauungsplan PV Oberaich - Zusammenfassende Erklärung
 

Das Original der Bekanntmachung wurde entsprechend den Vorschriften der Geschäftsordnung an der gemeindlichen Amtstafel ausgehängt (ortsübliche Bekanntmachung).



Wohnbaugebiet "Guteneck Südwest"

Der Gemeinderat Guteneck hat am 08.05.2001 für das Gebiet südwestlich der Ortschaft Guteneck einen Bebauungs- und Grünordnungsplan als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung an den Amtstafeln am 29.08.2003 öffentlich bekanntgegeben. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Bebauungsplan "Hopfengarten" rechtskräftig.

 

Das Baugebiet „Guteneck Süd-West“ befindet sich am südlichen Ortsrand des Kernortes Guteneck. Nach Süden bietet das leicht geneigte Baugebiet einen herrlichen Blick über das Katzbachtal. Im Westen und im Süden schließen noch landwirtschaftliche Flächen an. Guteneck liegt im Gebiet des Naturparks Oberpfälzer Wald.

Die Bauplätze sind sofort bebaubar.

Die Bebauungsverpflichtung beträgt 5 Jahre ab dem Datum der Beurkundung.

 

Kurzinfo aus dem Bebauungsplan "Guteneck Süd-West":

  • Art der baulichen Ausnutzung: Allgemeines Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO (WA).
  • Die Bauweise ist wie folgt festgesetzt:
    - Einfamilienhäuser (E+D)
    - offene Bauweise (§ 22 Abs. 1 BauNVO)
    - Satteldach: Dachneigung von 42o – 48o
    - Kniestockhöhe: 75 cm über Rohbetondecke (3 Mauerreihen)
  • Die Nebengebäude dürfen in diesem Baugebiet von den Wohngebäuden abgesetzt werden.

Nähere Informationen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilen Ihnen gerne der Erste Bürgermeister oder die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg

 

Weitere Informationen zum Download:
(Bitte beachten Sie beim Download, dass es sich zum Teil um sehr große Dateien [mehrere MB] handelt. Auch beim Ausdruck bitten wir Sie zu beachten, dass einzelne Seiten das Papierformat DIN A4 überschreiten können.)

Baugebiet "Guteneck Süd-West" - Prospekt

Baugebiet "Guteneck Süd-West" - Bebauungsplan

 

Informationen zu einzelnen Bauparzellen:


Es stehen leider keine gemeindlichen Bauplätze mehr zur Verfügung!




Wohnbaugebiet "Hutacker"

Der Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet “Hutacker“ der Gemeinde Guteneck, gefertigt vom Ingenieurbüro Alfred Weiß, Neunburg v.W., wurde in der Gemeinderatsitzung am 31.03.1993 als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung an den Amtstafeln am 14.07.1993 öffentlich bekanntgegeben. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Bebauungsplan "Hutacker" rechtskräftig.

Das Original der Bekanntmachung wurde entsprechend den Vorschriften der Geschäftsordnung an der gemeindlichen Amtstafel ausgehängt (ortsübliche Bekanntmachung).

Nachfolgend können Sie die Planunterlagen downloaden:

Weitere Informationen zum Download:
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Download:
Bebauungsplan Hutacker
Legende zum Bebauungsplan Hutacker
Textteil zum Bebauungsplan Hutacker
Anlage zum Bebauungsplan Hutacker



Gewerbegebiet "Hopfengarten"

Der Gemeinderat Guteneck hat mit Beschluss vom 28.11.2012, die 3. Änderung des Flächennutzungs- mit Landschaftsplanes festgestellt. Das Landratsamt Schwandorf hat die 3. Änderung mit Bescheid vom 29.07.2013 Nr. 3.2-FLP gemäß § 6 BauGB genehmigt. Die Genehmigung wurde mit amtlicher Bekanntmachung an den Amtstafeln am 01.08.2013 ortsüblich bekanntgegeben. Mit dieser Bekanntmachung wurde die 3. Flächennutzungsplan- mit Landschaftsplanänderung bestandskräftig.

Der Gemeinderat Guteneck hat am 04.09.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans "Hopfengarten" als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung an den Amtstafeln am 25.10.2013 öffentlich bekanntgegeben. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Bebauungsplan "Hopfengarten" rechtskräftig.

Das Original der Bekanntmachung wurde entsprechend den Vorschriften der Geschäftsordnung an der gemeindlichen Amtstafel ausgehängt (ortsübliche Bekanntmachung).

Nachfolgend können Sie die Planunterlagen downloaden:

Weitere Informationen zum Download:
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Download Planunterlagen:

rechtskräfter Bebauungsplan:
Bebauungsplan Hopfengarten
Textliche Festsetzungen mit Begründung
Anlage 1 - Übersichtslageplan M1:2500
Anlage 2 - Bestand M1:1000
Anlage 3 - Geräuschkontingentierung
Anlage 4 - Beschreibung Ausgleich
Anlage 5 - Lageplan Ausgleichsfläche
Anlage 6 - Luftbild Ausgleichsfläche
Anlage 7 - Maßnahmenplan

rechtswirksame Flächennutzungsplanänderung:
Flächennutzungsplanänderung Hopfengarten
Anlage 1 - Übersichtslageplan M1:25000
Anlage 2 - Begründung mit Umweltbericht



Gewerbegebiet "Oberaich"

Die Gemeinde Guteneck hat den Flächennutzungsplan für die Ortschaft Oberaich geändert. Die Änderung wurde mit Bescheid des Landratsamtes Schwandorf vom 03.08.2011 gemäß & 6 BauGB genehmigt. Nach Bekanntmachung am 07.09.2011 wurde diese Änderung bestandskräftig.

Der Gemeinderat Guteneck hat am 22.11.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Oberaich" als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung an den Amtstafeln am 30.12.2011 öffentlich bekanntgegeben. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Bebauungsplan Gewerbegebiet "Oberaich" rechtskräftig.

In der Gemeinderatsitzung am 18.05.2016 wurde die 5. Änderung des Flächennutzungs- mit Landschaftsplan festgestellt. Die Änderung wurde mit Bescheid vom 08.07.2016 des Landratsamtes Schwandorf genehmigt. Die Genehmigung wurde mit amtlicher Bekanntmachung an den Amtstafeln am 15.07.2016 ortsüblich bekanntgegeben. Mit dieser Bekanntmachung wurde die 5. Flächennutzungsplan- mit Landschaftsplanänderung bestandskräftig. 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Oberaich" wurde in der Gemeinderatsitzung am 18.05.2016 als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung an den Amtstafeln am 18.07.2016 öffentlich bekanntgegeben. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Bebauungsplan Gewerbegebiet "Oberaich" rechtskräftig.

Das Original der Bekanntmachung wurde entsprechend den Vorschriften der Geschäftsordnung an der gemeindlichen Amtstafel ausgehängt (ortsübliche Bekanntmachung).

Nachfolgend können Sie die Planunterlagen downloaden:

Weitere Informationen zum Download:
(Bitte beachten Sie beim Download, dass es sich zum Teil um sehr große Dateien [mehrere MB] handelt. Auch beim Ausdruck bitten wir Sie zu beachten, dass einzelne Seiten das Papierformat DIN A4 überschreiten können.)

Download Planunterlagen:

rechtskräftiger Bebauungsplan:
Bebauungsplan Gewerbegebiet Oberaich
Textliches Festsetzungen mit Begründung
Anlage 1 - Bestandslageplan
Anlage 2 - Schalltechnische Untersuchung
 



Gewerbegebiet "Oberaich" - 1. Änderung

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rechtskräftiger Bebauungsplan:
1. Änderung des Bebauungsplans "Oberaich
Textliche Festsetzungen mit Begründung
Anlage 1 - Bestandslageplan
Anlage 2 - Schalltechnische Untersuchung