Amtliche Bekanntmachungen
Die Gemeinde Guteneck erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44, 45 Abs. 1, 1 a - c und 3 StVO aus Gründen der Sicherheit/Ordnung des Verkehrs für die Brücke beim Durchlass zwischen FI.Nr. 1578 und FI.Nr. 1607 der Gemarkung Unteraich folgende Verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:
250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art (2 Stück)
Begründung:
Auf Grund des renovierungsbedürftigen Zustands der Brücke zwischen der FI.Nr. 1578 und FI.Nr. 1607 der Gemarkung Unteraich wird das betreffende Teilstück gemäß des Gemeinderatsbeschluss Nr. 127/2026 i. V. m. den Ergebnissen der durchgeführten Brückenprüfung vollständig für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung/Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam. Die Kostentragung ergibt sich aus § 5 b Abs. 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes.
Download:
Verkehrsrechtliche Anordnung für die Sperrung der Brücke beim Durchlass zwischen Fl.Nr. 1578 und Fl.Nr. 1607 der Gemarkung Unteraich (PDF-Dokument)
Hinweis:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt gem. § 34 der Geschäftsordnung der Gemeinde Guteneck.
Die Anordnung wird/wurde am 23.09.2026 online bekanntgemacht.
Die Bekanntmachung wird/wurde am 13.10.2026 wieder gelöscht.
Die Gemeinde Guteneck erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44, 45 Abs. 1, 1 a - c und 3 StVO aus Gründen der Sicherheit/Ordnung des Verkehrs für den Alten Willhoferweg in der Gemarkung Unteraich
Download:
Dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnung
Der Schulverband Nabburg hat aufgrund der Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i.V.m. Art. 40 ff. KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Haushaltssatzung für den Schulverband Nabburg erlassen.
Den Inhalt entnehmen Sie bitte dem nachfolgend zum Download bereitgestellten Dokument.
Die Gemeinde Guteneck erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44, 45 Abs. 1, 1 a - c und 3 StVO aus Gründen der Sicherheit/Ordnung des Verkehrs für die Tonnagenbeschränkung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 096
Hinweis:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt gem. § 34 der Geschäftsordnung der Gemeinde Guteneck.
Die Anordnung wird/wurde am 17.08.2026 bekanntgemacht.
Die Bekanntmachung wird/wurde am 07.09.2026 wieder gelöscht.

