Amtliche Bekanntmachungen

Am Mittwoch, 09.09.2026, um 19:00 Uhr findet im Gemeindehaus Guteneck, Hauptstraße 2, 92543 Guteneck, die Sitzung des Gemeinderates statt.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem nebenstehend dargestellten Dokument (durch anklicken) oder der nachfolgend zum Download bereitgestellten Bekanntmachung.
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Bekanntmachung der Tagesordnung (PDF-Dokument)

Der Gemeinderat Guteneck hat beschlossen, den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 187 "Schneckenfeldweg" einzuziehen.
Die Bekanntmachung zur Verfügung über die Einziehung des Weges (Art. 8 BayStrWG) können Sie über das nebenstehend dargestellte Dokument (durch anklicken) oder der nachfolgend zum Download bereitgestellte Bekanntmachung einsehen.
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Bekanntmachung zur Verfügung über die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 187 "Schneckenfeldweg" (PDF-Dokument)
Hinweis:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt gem. § 34 der Geschäftsordnung der Gemeinde Guteneck.
Die Bekanntmachung wird/wurde am 03.09.2026 online veröffentlicht.
Die Bekanntmachung wird/wurde am 23.09.2026 wieder gelöscht.
Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Nabburg hat in ihrer Sitzung am 21.07.2026 den Neuerlass der „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für die Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Schulverbandes Nabburg (Kostensatzung)“ beschlossen.
Die Kostensatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kostensatzung vom 12.02.1997, geändert mit Satzung vom 07.06.2001, außer Kraft.
Die o. g. Satzung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 28/2026 vom 07.08.2026 amtlich bekanntgemacht.
Des Weiteren liegt genannte Satzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg, Oberer Markt 16, 92507 Nabburg, Ebene 6, Zimmer 6.4, zur Einsicht auf.
Nabburg, den 31.08.2026
gez.
Frank Zeitler
Schulverbandsvorsitzender
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Bekanntmachungstext (PDF-Format)
Kostensatzung (PDF-Format)
Amtsblatt Nr. 28/2026 vom 07.08.2026 (Link)
Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Nabburg hat in ihrer Sitzung am 21.07.2026 den Erlass der „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeitim Schulverband Nabburg (Entschädigungssatzung)“ beschlossen.
Die Entschädigungssatzung tritt mit Wirkung vom 21.07.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung vom 24.06.2020 außer Kraft.
Die o. g. Satzung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 28/2026 vom 07.08.2026 amtlich bekanntgemacht.
Des Weiteren liegt genannte Satzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg, Oberer Markt 16, 92507 Nabburg, Ebene 6, Zimmer 6.4,zur Einsicht auf.
Nabburg, den 31.08.2026
gez.
Frank Zeitler
Schulverbandsvorsitzender
Download:
Bekanntmachungstext (PDF-Format)
Entschädigungssatzung (PDF-Format)
Amtsblatt Nr. 28/2026 vom 07.08.2026 (Link)
Die Gemeinde Guteneck erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44, 45 Abs. 1, 1 a - c und 3 StVO aus Gründen der Sicherheit/Ordnung des Verkehrs für den Alten Willhoferweg in der Gemarkung Unteraich
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Dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnung
Der Schulverband Nabburg hat aufgrund der Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i.V.m. Art. 40 ff. KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Haushaltssatzung für den Schulverband Nabburg erlassen.
Den Inhalt entnehmen Sie bitte dem nachfolgend zum Download bereitgestellten Dokument.
Die Gemeinde Guteneck erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44, 45 Abs. 1, 1 a - c und 3 StVO aus Gründen der Sicherheit/Ordnung des Verkehrs für die Tonnagenbeschränkung des öffentlichen Durchlass zwischen FI.Nr. 1578 und FI.Nr. 1607 der Gemarkung Unteraich
Hinweis:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt gem. § 34 der Geschäftsordnung der Gemeinde Guteneck.
Die Anordnung wird/wurde am 17.08.2026 bekanntgemacht.
Die Bekanntmachung wird/wurde am 07.09.2026 wieder gelöscht.
Die Gemeinde Guteneck erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44, 45 Abs. 1, 1 a - c und 3 StVO aus Gründen der Sicherheit/Ordnung des Verkehrs für die Tonnagenbeschränkung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 096
Hinweis:
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt gem. § 34 der Geschäftsordnung der Gemeinde Guteneck.
Die Anordnung wird/wurde am 17.08.2026 bekanntgemacht.
Die Bekanntmachung wird/wurde am 07.09.2026 wieder gelöscht.

