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Das Wappen der Gemeinde Guteneck

Die Wappenbeschreibung lautet:
"Unter silbernem Schildhaupt mit drei oben gezinnten roten Arkadenbögen, in Grün über goldenem Dreiberg ein silberner Pflug."

Bitte beachten Sie, dass eine Verwendung des Wappens nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Gemeinde Guteneck erlaubt ist!

Das Wappen der Gemeinde Guteneck

Der Inhalt des Hoheitszeichens ist wie folgt begründet:
Burg und Hofmark Guteneck waren von ca. 1283 bis 1574 im Besitz der Herren von Murach und fielen dann an die Grafen von Kreith, die Burg und Hofmark bis zum Erlöschen des Geschlechtes 1893 besaßen. An die langdauernden Beziehungen zu den genannten Familien erinnern die drei roten Arkadenbögen  in silbernem Schildhaupt, die den Arkaden des Gutenecker Schloßhofes nachempfungen sind. Die Farben Silber und Rot waren die Wappenfarben der Muracher und der Grafen von Kreith. Der silberne Pflug im grünen Feld weist darauf hin, dass die Gemeinde vorwiegend bäuerlich strukturiert ist. Der Dreiburg symbolisiert die drei Gipfel des Herrenberges, der auch "Gutenecker Herren" genannt wird und ein landschaftliches Merkmal des Gemeindegebietes ist. Die Dreizahl soll außerdem erkennen lassen, dass die heutige Gemeinde 1972 durch den freiwilligen Zusammenschluss der selbständigen Gemeinden Guteneck, Unteraich und Pischdorf entstanden ist.

Fahne der Gemeinde Guteneck:
Die Gemeinde Guteneck führt eine Fahne mit drei Streifen in den Farben Rot - Weiß - Grün (sog. Streifenfahne); ihr ist das Gemeindewappen aufzulegen.

Wie kam die Gemeinde Guteneck zu ihrem Wappen bzw. ihrer Fahne?
Im Frühjahr 1980 reifte der Entschluss, ein Wappen zu führen. Daraufhin wurden verschiedene Vorschläge für ein mögliches Wappen eingeholt. Der Gemeinderat entschied sich in seiner Sitzung am 14. Mai 1980 für einen Entwurf des Herrn Rektor Reinhard Herzog aus Guteneck. Anschließend wurden alle erforderlichen formellen und rechtlichen Schritte erledigt, die erforderlich sind, um das Führen eines Wappens zu ermöglichen.

In seiner Sitzung am 10. März 1982 konnte der Gemeinderat schließlich die Annahme eines Wappens und einer Fahne, wie oben beschrieben, beschließen. Vorher hatte die Gemeinde kein Wappen geführt.

Am 28. April 1982 wurde die Annahme eines Wappens und einer Fahne durch die Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns fachgutachtlich u. a. auch aus folgenden Gründen befürwortet: "Die zeichnerische Ausführung des Wappens entspricht den künstlerischen und heraldischen Voraussetzungen. Das Wappen unterscheidet sich hinreichend von den schon bestehenden kommunalen Wappen in Bayern. Die Gemeinde kann auch eine eigene Fahne annehmen, für deren Farbgebung die Wappenfarben maßgebend sind. Die Fahne mit drei Streifen kann daher in der Farbenfolge Rot-Weiß-Grün ausgeführt werden. Der Fahne soll das Wappen aufgelegt werden."

Die Gemeinde hat am 3. Mai 1982 bei der Regierung der Oberpfalz die Zustimmung nach Art. 4 Abs. 1 Gemeindeordnung eingeholt.

Nach fachlicher und rechtliche Würdigung hat die Regierung er Oberpfalz mit Schreiben vom 7. Juli 1982 der Gemeinde Guteneck die Zustimmung zu der Annahme eines Wappens und einer Fahne, wie oben beschrieben, erteilt.