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Örtliche Jugendförderung gem. Art. 30 AGSG

Der Gemeinderat Guteneck hat in seiner Sitzung am 10.02.2021 beschlossen, künftig auf eigene Richtlinien zur örtlichen Jugendförderung gem. Art. 30 AGSG zu verzichten, trotzdem aber weiterhin Jugendarbeit im Gemeindegebiet unterstützen zu wollen - im Rahmen der gemeindlichen, finanziellen Möglichkeiten (Haushaltsmittel).

Alle Vereine im Gemeindegebiet, die aktive Jugendarbeit betreiben und Hilfe im Bereich Jugendfreizeitmaßnahmen (Bezuschussung Zeltlager etc.), Jugendbildungsmaßnahmen sowie Anschaffungen für die Jugendarbeit benötigen, sollen an den Gemeinderat Guteneck einen formlosen Zuschussantrag mit Schilderung des Hilfebedarfs stellen. Dieser wird dann als Einzelfallentscheidung im Gemeinderat behandelt.