Loading...

Bürgerversammlung

Was ist eine Bürgerversammlung - wer darf daran teilnehmen - dürfen Empfehlungen abgegeben werden - wie läuft sie ab? Diese Fragen möchten wir Ihnen mit nachfolgenden Informationen beantworten:

Die Bürgerversammlung ist auf kommunaler (gemeindlicher) Ebene eine Versammlung von Bürgern. Sie stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde dar. Sie soll der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat dienen.

Die Bürgerversammlung nach Art. 18 Gemeindeordnung

Das Mitberatungsrecht der Bürgerinnen und Bürger, also die Bürgerversammlung, ist in Art. 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geregelt.

Der erste Bürgermeister ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Eine Bürgerversammlung muss innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn dies im Falle der Stadt Nabburg von mindestens 5 v. H. der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird. Allerdings kann die Einberufung einer Bürgerversammlung nur einmal im Jahr beantragt werden.

Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter.

Das Wort kann grundsätzlich nur Gemeindebürgerinnen und -bürgern erteilt werden. Die Bürgerversammlung kann jedoch Ausnahmen hiervon beschließen.

Anders als dem Stadtrat werden der Bürgerversammlung keine Mitbestimmungsrechte, sondern nur Mitwirkungsrechte, nämlich ein Mitberatungs- oder Erörterungsrecht sowie ein Empfehlungsrecht, eingeräumt.

Das Mitberatungs- oder Erörterungsrecht ist ein Teilnahmerecht und umfasst ein Anwesenheitsrecht, ein Rederecht sowie ein Antrags- und Stimmrecht und steht, wie bereits erwähnt, grundsätzlich nur den Gemeindebürgerinnen und -bürgern zu. Hiervon zu unterscheiden ist das sog. Zutrittsrecht, dass nur zur Anwesenheit berechtigt und jedermann, also auch Nicht-Gemeindebürgern, zusteht.

Das Empfehlungsrecht ist ein gemeinschaftliches Recht, d. h. die Bürgerversammlung kann als Ganzes durch Abstimmung dem Stadtrat Empfehlungen geben. Empfehlungen von Bürgerversammlungen müssen innerhalb von drei Monaten vom Stadtrat behandelt werden.

Gegenstand der Beratung oder einer Empfehlung in der Bürgerversammlung kann nur eine gemeindliche Angelegenheit sein, d. h. nur eine Angelegenheit des eigenen oder des übertragenen Wirkungskreises der Gemeinde. Eine gemeindliche Angelegenheit kann i. d. R. auch dann vorliegen, wenn die Angelegenheit zwar keine solche des eigenen oder des übertragenen Wirkungskreises ist, jedoch unmittelbar Auswirkungen auf die Gemeinde hat, wenn also ein unmittelbarer Ortsbezug besteht.

Die Einberufung und die Durchführung der Bürgerversammlung ist Aufgabe des ersten Bürgermeisters. Er führt den Vorsitz in der Bürgerversammlung, im Falle seiner Verhinderung ein weiterer Bürgermeister. Er kann für den Vorsitz aber auch einen Vertreter bestellen. Dieser Vertreter kann nur ein Gemeinderatsmitglied sein, nicht aber ein Gemeindebediensteter oder ein Gemeindebürger. Der Grund hierfür ist, dass die Bürgerversammlung ein Gemeindeorgan ist, dem ein demokratisch legitimiertes Vertretungsorgan der Gemeinde vorsitzen muss.

Der Vorsitzende 

  • eröffnet und leitet die Versammlung, 
  • ruft die Tagesordnungspunkte auf, 
  • erteilt das Wort, 
  • wirkt auf eine sachgerechte und zweckentsprechende Erörterung der Gemeindeangelegenheiten hin bzw. unterbindet allgemeine Aussprachen über politische Fragen (da nicht zulässig) 
  • leistet bei Anträgen Formulierungshilfe für die notwendigen Beschlüsse, insbesondere die Empfehlungen der Bürgerversammlung, 
  • führt die Abstimmung durch, 
  • stellt das Abstimmungsergebnis fest und 
  • schließt die Versammlung.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit den obigen Informationen einen Einblick in die Hintergründe der Bürgrversammlung geben konnten. Selbstverständlich ist das Thema "Bürgerversammlung" wesentlich umfangreicher, was allerdings in diesem Rahmen nicht erläutert werden kann.



Bürgerversammlung am 22.11.2023

Die Bürgerversammlung der Gemeinde Guteneck fand am 22.11.2023 im Saal des Gasthaus Vetterl in Guteneck statt.

Die Präsentation zum Download



Bürgerversammlung am 26.10.2022

Die Bürgerversammlung für den gesamten Gemeindebereich fand am 26.10.2022 im Saal des Gasthauses Vetterl in Guteneck statt.

Die Präsentation zum Download



Bürgerversammlung vom 24.11.2021

Die Bürgerversammlung 2021 der Gemeinde Guteneck, geplant für Mittwoch, den 24.11.2021, fand aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Coronamaßnahmen nicht statt.

Download:
Präsentation zur "Bürgerversammlung 2021"

 



Bürgerversammlung vom 04.12.2019

Die Bürgerversammlung 2019 der Gemeinde Guteneck fand am Mittwoch, den 04.12.2019 um 19.30 Uhr im Gasthaus Vetterl in Guteneck statt.

 

Bericht des 1. Bürgermeisters

Der 1. Bürgermeister begrüßt zur diesjährigen Bürgerversammlung ca. 80 Gemeindebürgerinnen und -bürger.

Sein besonderer Gruß gilt dem stellvertretenden Landrat Arnold Kimmerl, den anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäten (Frau 2. Bgm. Anita Bauer ist entschuldigt),  Frau Brummer von der GS Weidenthal, Herrn Anton Grabinger (Der Neue Tag), die Soldaten der Patenkompanie an ihrer Spitze Oberstleutnant Michael Hanisch, Hauptmann Müller und Oberstabsfeldwebel Spickenreuter, Herrn Max Scheuerer und von der VG Nabburg Herrn Thomas Prey und Herrn Ulrich Süß.

Nach einer Gedenkminute für die seit der letzten Bürgerversammlung verstorbenen Gemeindebürger, gibt der 1. Bürgermeister Johann Wilhelm seinen Rechenschaftsbericht anhand einer Power-Point-Präsentation ab.

Download:
Präsentation zur "Bürgerversammlung 2019"

Zum Abschluss seines Berichtes bedankt sich der Bürgermeister beim Gemeinderat, insbesondere seinen beiden Stellvertretern, H. H. Pfarrer Dr. Cyprian Anyanwu, dem Personal der VG Nabburg, der Gemeinde, des Kindergartens und der Schule, dem Landratsamt, Behörden, den gemeindlichen Vereinen, stellvertretend den 4 Feuerwehren und der Presse für die gute Zusammenarbeit. Er zeigt sich erfreut darüber, dass in der Gemeinde noch ein Wirtshaus existiert. Ein weiterer Dank gilt auch Herrn Viehbacher und Herrn Spieß!. Den beiden Herren ist es zu verdanken, dass nach vielen Jahren Bemühungen der Mobilfunkmast realisiert werden konnte.

Bundeswehr - Übung der Versorgungskompanie

Vom 11.5. bis 20.5.2020 führt das Versorgungsbataillon 4 im Gemeindegebiet eine freilaufende Übung durch. Oberstleutnant Hanisch erläutert an Hand einer Power-Point-Präsentation den geplanten Ablauf und Sinn dieser Übung. Von der Übung sind nicht nur Straßen und Wege betroffen, sondern auch Hofstellen mit ihren Gebäuden in mehreren Ortschaften der Gemeinde Guteneck, in denen Geräte und Fahrzeuge positioniert werden. Bei Fragen können die betroffenen Eigentümer mit den dafür verantwortlichen Soldaten Rücksprache nehmen.

Vorstellung des Konzeptes der Fa. Maxmex

Die Fa. Maxmex vertreibt nachhaltige Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen, Biokunststoffe usw„ Die Firma möchte sich vergrößern und von einer Garage in der Felsmühlstraße in ein größeres Anwesen umsiedeln. Es ist geplant, dass in der Hofmarkstraße 11 neben Lager, Logistik und Produktion auch ein Dorfladen mit Poststelle und E-Bike-Ladestation errichtet wird. Herr Scheuerer stellt das geplante Vorhaben ebenfalls an Hand einer Power-Point-Präsentation vor.

Grußwort des stellvertretenden Landrats Herrn Arnold Kimmerl

Herr Arnold Kimmerl überbringt die Grüße des Landrats Thomas Ebeling.
Besonders erfreulich ist die demographische Entwicklung der Gemeinde, nachdem die Bevölkerungszahl stabil bleibt. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren eine positive Entwicklung genommen. Durch die Dorferneuerung, der geplanten Erschließung eines Baugebietes, Kindergarten, Schule, Breitbandversorgung, Mobilfunkmast, nahe Verbindung zur Autobahn usw. weist Guteneck eine gute Infrastruktur auf. Herr Kimmerl weist auf die guten Vereinsaktivitäten hin, die für eine Gemeinde ebenfalls wichtig sind. Durch den Weihnachtsmarkt hat Guteneck auch überregional einen großen Bekanntheitsgrad erreicht. Es bleibt zu hoffen, dass hier die Gemeinde für Bauwillige und Gewerbetreibende partizipiert.
Die Verschuldung ist zwar hoch, aber angesichts der durchgeführten Maßnahmen normal.

Wortmeldungen und Anträge

Anträge werden nicht gestellt. Ebenfalls erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend beendet der 1. Bürgermeister Wilhelm die Bürgerversammlung und bedankt sich für das große Interesse an dieser Veranstaltung.



Bürgerversammlung vom 28.11.2018

Die Bürgerversammlung 2018 der Gemeinde Guteneck fand am Mittwoch, den 28.11.2018 um 19.30 Uhr im Gasthaus Vetterl in Guteneck statt.

 

Bericht des 1. Bürgermeisters

Der 1. Bürgermeister begrüßt zur diesjährigen Bürgerversammlung ca. 50 Gemeindebürgerinnen und -bürger.

Sein besonderer Gruß gilt dem stellvertretenden Landrat Arnold Kimmerl, den anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäten (Frau GRin Susanne Köppl-Rötzer ist entschuldigt), Herrn Graf Beissel v. Gymnich, Frau Elisabeth Manner (Der neue Tag) und von der VG Nabburg Herrn Josef Feller und Herrn Ulrich Süß.

Nach einer Gedenkminute für die seit der letzten Bürgerversammlung verstorbenen Gemeindebürger, gibt der 1. Bürgermeister Johann Wilhelm seinen Rechenschaftsbericht anhand einer Power-Point-Präsentation ab.

Download:
Präsentation zur "Bürgerversammlung 2018"

 

Überreichung der Bayer. Ehrenamtskarte für Frau Maria Böckl

Vom Vorsitzenden der SV 1974 Weidenthal – Guteneck e.V. wurde Frau Maria Böckl für die Bayer. Ehrenamtskarte vorgeschlagen. Nachdem Frau Böckl nicht anwesend ist, nimmt der 1. Vorsitzende Herr Kirchberger diese entgegen und gibt sie an Frau Böckl weiter.

 

Amt für Ländliche Entwicklung, Herr Stahr

Herr 1. Bürgermeister Wilhelm erteilt Herrn Stahr vom Amt für Ländliche Entwicklung das Wort. Herr Stahr gibt einen Rückblick über die 2018 erfolgten Flurbereinigungs- und Dorferneuerungsmaßnahmen ab. Herr Stahr weist bei der Maßnahme „Hofmarkstraße, Schloßberg" usw. darauf hin, dass vor der früheren Brauerei kein Betonpflaster sondern Granitsteinpflaster eingebaut wird. Dies ist aus denkmalrechtlichen Gründen erforderlich.

Download:
Vortrag zur "Flurbereinigung und Dorferneuerung Weidenthal-Guteneck" durch Baurat Herrn Martin Stahr

 

Wortmeldungen und Anfragen

Es wrude angefragt, warum beim Wanderparkplatz 11.000 € Honorar für den Architekten angefallen sind, nachdem die Gesamtkosten für die Baumaßnahme insgesamt 40.000 € betragen. Hierzu erklärt der 1. Bürgermeister, dass es sich hier nicht um reine Planungskosten sondern um Baunebenkosten handelt. Diese beinhalten neben dem Honorar auch den Grunderwerb.

 

Grußwort des stellvertretenden Landrats Herrn Arnold Kimmerl

Herr Arnold Kimmerl überbringt die Grüße des Landrats Ebeling und des Kreistages. Er stellt fest, dass die Gemeinde eine sehr gute Entwicklung nimmt. Zur Verschuldung sagt er aus, dass diese sehr hoch ist, aber hier wurden sinnvolle Investitionen für die Zukunft, wie Kindergarten, Schule, Breitband  usw. getätigt. Dadurch erhält sich die Lebensqualität in der Gemeinde. Guteneck ist eine sehr lebendige Gemeinde die vor allen durch viele Vereine und Organisationen geprägt ist. Wichtig ist ebenfalls eine sehr gute Infrastruktur, die durch die Flurbereinigung und umfassende Dorferneuerung weiter verbessert wird. In diesem Zusammenhang lobt er auch ökologische Maßnahmen wie den Rückbau von Bachverrohrungen und Hochwasserschutzmaßnahmen. Auch der Breitbandausbau und die Mobilfunkversorgung ist sehr wichtig und können die Wirtschaftskraft stärken. Als Beispiel nennt er hier auch die Gewerbeschau, die im nächsten Jahr wieder durchgeführt werden soll. Er schloss seine Rede mit den Worten: „Machen Sie weiter so!“

 

Anträge

Anträge wurden nicht gestellt.

 

Dank des 1. Bürgermeisters

Der 1. Bürgermeister dankt den Bürgerinnen und Bürgern für die Teilnahme an der heutigen Bürgerversammlung. Sein Dank gilt auch den Seelsorgern, dem Personal der Gemeinde, des Kindergartens, der Schule, der VG Nabburg, dem Gemeinderat, Herrn Stahr vom Amt für Ländliche Entwicklung und bei Herrn Graf Beissel v. Gymnich für dessen durchgeführte Veranstaltungen in der Gemeinde.

Anschließend beendet der 1. Bürgermeister Wilhelm die Bürgerversammlung.

 

Weitere Informationen (Links):
"Mit Vollgas weiter" - Bericht zur Bürgerversammlung 2018, erschienen unter www.onetz.de am 04.12.2018