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Ortsrecht

Die Gemeinde Guteneck hat in Ihrem Gemeindegebiet sehr viele staatliche (übertragener Wirkungskreis) und örtliche Aufgaben (eigener Wirkungskreis) zu erfüllen. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, war in vielen Fällen der Erlass einer Satzung oder Verordnung erforderlich. Das "Ortsrecht" der Gemeinde Guteneck umfasst alle diese Rechtsvorschriften.

Die Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Guteneck bilden also deren Ortsrecht und sind damit wesentliche rechtliche Grundlagen des kommunalen Handelns.

Hintergründe

Der Erlass von Satzungen und Verordnungen, die sowohl den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechen als auch den Anforderungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung genügen, ist eine der wichtigsten und anspruchsvollsten Aufgaben für Gemeinderat und Verwaltung. Erfüllt das Ortsrecht diese Voraussetzungen, wird es zum idealen Handwerkszeug gemeindlicher Verwaltung, erspart Ärger in Vollzug sowie rechtliche Auseinandersetzungen.

Die Rubrik "Ortsrecht" wurde unterteilt in die einzelnen Aufgabengebiete, zu denen Satzungen und Verordnungen erlassen wurden. Neben den Rechtsvorschriften werden in den einzelnen Aufgabengebieten auch die dazugehörigen weitergehenden Informationen, Vordrucke und Formulare - sofern vorhanden - veröffentlicht.

Die Veröffentlichung der Satzungen und Verordnungen auf diesen Internetseiten stellt keineamtliche Bekanntmachung dar, sondern dient ausschließlich zu Ihrer Information.

Eine Satzung oder Verordnung der Gemeinde Guteneck muss, um Rechtskraft zu erlangen, u. a. ortsüblich bekanntgemacht werden. Diese Art der Bekanntmachung ist in § 34 der Geschäftsordnung der Gemeinde Guteneck geregelt. Danach gilt:

Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekannt gegeben wird. Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemenschaft Nabburg niedergelegt ist. Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art bekanntgemacht (z. B. im Amtsblatt des Landkreises oder einem sonstigen regelmäßig erscheinenden Druckwerk), so wird hierauf durch Anschlag an allen Gemeindetafeln hingewiesen.

Die Gemeinde Guteneck unterhält folgende Gemeindetafeln:

Eine Gemeindetafel bei der Gemeindekanzlei in Guteneck, Hauptstraße 2, 92543 Guteneck, und eine Gemeindetafel bei der Kirche in Weidenthal, Weidenthal 36, 92543 Guteneck.

In der Regel wird der Satzung oder Verordnung ein Bekanntmachungsvermerk beigefügt, in welchem die Art, die Dauer und der Ort der Niederlegung einer Satzung oder Verordnung festgehalten wird. Dieser Bekanntmachungsvermerk ist Bestandteil der Rechtsvorschrift. 



Abwasserbeseitigung

Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Guteneck (Entwässerungssatzung -EWS-) vom 25.10.2017


Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Guteneck (BGS-EWS) vom 25.10.2017

Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Guteneck (1.Änderungssatzung BGS-EWS) vom 18.06.2021


Antrag auf Herstellung eines Kanalhausanschlusses zur Entwässerung an den öffentlichen Kanal der Gemeinde Guteneck


Mitteilung über die Benutzung des gemeindlichen Kanals


Niederschlagswassergebühr:


Schutz gegen Rückstau aus dem Abwassernetz:


Gartenwasserabzug bei den Abwassergebühren:


Abzugsmenge im landwirtschaftlichen Bereich bei den Abwassergebühren:


Abzugsmenge im gewerblichen Bereich bei den Abwassergebühren:


Ansprechpartner:

Frau Hermine Bergmann
Raum: 8.4
hermine.bergmann@vg-nabburg.de+49 9433 1832
Sprechzeiten
Mo
08:00-12:00 und 13:30-16:00
Di
08:00-12:00 und 13:30-16:00
Mi
08:00-12:00
Do
08:00-12:00 und 13:30-18:00
Fr
08:00-12:00
und nach Vereinbarung


Hebesatzsatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Guteneck hat in seiner Sitzung vom 23.05.2019 folgende Hebesatzsatzung für Grund- und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 25.06.2019


Ansprechpartner:

Frau Hermine Bergmann
Raum: 8.4
hermine.bergmann@vg-nabburg.de+49 9433 1832
Sprechzeiten
Mo
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08:00-12:00
und nach Vereinbarung


Hundesteuer

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 08.12.2020


Formular zur An- und Abmeldung eines Hundes


Informationen zur Hundesteuer in der Gemeinde Guteneck


Informationen zur Hundesteuer - warum?


Informationen über Verunreinigungen durch Hundekot


Ansprechpartner:

Frau Hermine Bergmann
Raum: 8.4
hermine.bergmann@vg-nabburg.de+49 9433 1832
Sprechzeiten
Mo
08:00-12:00 und 13:30-16:00
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08:00-12:00
und nach Vereinbarung


Verwaltungskosten

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Guteneck (Kostensatzung) vom 14.06.2004


Allgemeine Informatinen zu Verwaltungskosten


Ansprechpartner:

Herr Thomas Bodensteiner
Raum: 8.3
thomas.bodensteiner@vg-nabburg.de+49 9433 1834
Sprechzeiten
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08:00-12:00 und 13:30-16:00
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08:00-12:00
und nach Vereinbarung


Wasserversorgung

Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Guteneck (Wasserabgabesatzung -WAS-) vom 25.10.2017


Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Guteneck (BGS-WAS) vom 25.10.2017

Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Guteneck (1.Änderungssatzung BGS-WAS) vom 18.06.2021


Antrag auf Herstellung eines Hausanschlusses zum Bezug von Wasser aus dem Rohrnetz der Gemeinde Guteneck


Regenwasser-/Brauchwassernutzungsanlagen; Betrieb von Eigengewinnungsanlagen

Unterlagen - vom Landratsamt Schwandorf zur Verfügung gestellt:

Unterlagen - von der Gemeinde Guteneck erstellt:


Trinkwasserprüfberichte 

Prüfberichte Labor Kneißler

Prüfbericht SYNLAB


Absperrung, Stilllegung oder Wiederinbetriebnahme eines Grundstücksanschlusses/Hausanschlusses:


Bauwasser-Anschluss:


Informationnen zur Wasserversorgung der Gemeinde Guteneck:


Ansprechpartner:

Frau Hermine Bergmann
Raum: 8.4
hermine.bergmann@vg-nabburg.de+49 9433 1832
Sprechzeiten
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und nach Vereinbarung