Ortsrecht
Die Gemeinde Guteneck hat in Ihrem Gemeindegebiet sehr viele staatliche (übertragener Wirkungskreis) und örtliche Aufgaben (eigener Wirkungskreis) zu erfüllen. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, war in vielen Fällen der Erlass einer Satzung oder Verordnung erforderlich. Das "Ortsrecht" der Gemeinde Guteneck umfasst alle diese Rechtsvorschriften.
Die Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Guteneck bilden also deren Ortsrecht und sind damit wesentliche rechtliche Grundlagen des kommunalen Handelns.
Der Erlass von Satzungen und Verordnungen, die sowohl den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechen als auch den Anforderungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung genügen, ist eine der wichtigsten und anspruchsvollsten Aufgaben für Gemeinderat und Verwaltung. Erfüllt das Ortsrecht diese Voraussetzungen, wird es zum idealen Handwerkszeug gemeindlicher Verwaltung, erspart Ärger in Vollzug sowie rechtliche Auseinandersetzungen.
Die Rubrik "Ortsrecht" wurde unterteilt in die einzelnen Aufgabengebiete, zu denen Satzungen und Verordnungen erlassen wurden. Neben den Rechtsvorschriften werden in den einzelnen Aufgabengebieten auch die dazugehörigen weitergehenden Informationen, Vordrucke und Formulare - sofern vorhanden - veröffentlicht.
Die Veröffentlichung der Satzungen und Verordnungen auf diesen Internetseiten stellt keineamtliche Bekanntmachung dar, sondern dient ausschließlich zu Ihrer Information.
Eine Satzung oder Verordnung der Gemeinde Guteneck muss, um Rechtskraft zu erlangen, u. a. ortsüblich bekanntgemacht werden. Diese Art der Bekanntmachung ist in § 34 der Geschäftsordnung der Gemeinde Guteneck geregelt. Danach gilt:
Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekannt gegeben wird. Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemenschaft Nabburg niedergelegt ist. Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art bekanntgemacht (z. B. im Amtsblatt des Landkreises oder einem sonstigen regelmäßig erscheinenden Druckwerk), so wird hierauf durch Anschlag an allen Gemeindetafeln hingewiesen.
Die Gemeinde Guteneck unterhält folgende Gemeindetafeln:
Eine Gemeindetafel bei der Gemeindekanzlei in Guteneck, Hauptstraße 2, 92543 Guteneck, und eine Gemeindetafel bei der Kirche in Weidenthal, Weidenthal 36, 92543 Guteneck.
In der Regel wird der Satzung oder Verordnung ein Bekanntmachungsvermerk beigefügt, in welchem die Art, die Dauer und der Ort der Niederlegung einer Satzung oder Verordnung festgehalten wird. Dieser Bekanntmachungsvermerk ist Bestandteil der Rechtsvorschrift.
Mitteilung über die Benutzung des gemeindlichen Kanals
Niederschlagswassergebühr:
- Erläuterungen zur Niederschlagswassergebühr
- Erfassungsbogen für erstmalige Flächenerhebung
- Erfassungsbogen für Änderungen bei den Flächen
- Erläuterungen zum Erfassungsbogen
- Beispiel 1
- Beispiel 2
- Beispiel 3
Schutz gegen Rückstau aus dem Abwassernetz:
- Merkblatt Schutz gegen Rückstau aus dem Abwassernetz
- Allgemeine Informationen zum Thema Schutz gegen Rückstau
Gartenwasserabzug bei den Abwassergebühren:
Abzugsmenge im landwirtschaftlichen Bereich bei den Abwassergebühren:
- Antrag auf Einbau eines Wasserzwischenzählers (Stallzählers)
- Antrag auf pauschalen Großvieheinheitenabzug (Pauschalierung)
- Informationen zu den Abzugsmengen im landwirtschaftlichen Bereich
Abzugsmenge im gewerblichen Bereich bei den Abwassergebühren:
- Antrag auf Abzugsmenge im gewerblichen Bereich bei der Abwassergebühr
- Informationen zu den Abzugsmengen im gewerblichen Bereich
Ansprechpartner:
Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Guteneck vom 01.04.1993
Ansprechpartner:
Allgemeine Informationen zum Gemeindeverfassungsrecht, insbesondere die Geschäftsordnung
Ansprechpartner:
Satzung über die Hausnummerierung (Hausnummernsatzung) vom 03.09.1997
Formular für die Bestellung eines Hausnummernschildes
Informationen über die Zuteilung bzw. Änderung von Hausnummern in der Gemeinde Guteneck
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen einer Satzung über die Hausnummerierung
Ansprechpartner:
Der Gemeinderat der Gemeinde Guteneck hat in seiner Sitzung vom 23.05.2019 folgende Hebesatzsatzung für Grund- und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 25.06.2019
Ansprechpartner:
Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 08.12.2020
Formular zur An- und Abmeldung eines Hundes
Informationen zur Hundesteuer in der Gemeinde Guteneck
Informationen zur Hundesteuer - warum?
Informationen über Verunreinigungen durch Hundekot
Ansprechpartner:
Zusammenfassung zur Verordnung der Gemeinde Guteneck (Kurz-Info)
Informationen zum gemeindlichen Winterdienst und zur Räum- und Streupflicht
Informationen zum Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Ansprechpartner:
Allgemeine Informatinen zu Verwaltungskosten
Ansprechpartner:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Guteneck (BGS-WAS) vom 25.10.2017
Regenwasser-/Brauchwassernutzungsanlagen; Betrieb von Eigengewinnungsanlagen
Unterlagen - vom Landratsamt Schwandorf zur Verfügung gestellt:
- Merkblatt zur Nutzung von Brauchwassernutzungsanlagen in Haushalten
- Nutzung einer Brauchwasseranlage - Anzeige nach § 13 Abs. 3 TrinkwV
Unterlagen - von der Gemeinde Guteneck erstellt:
- Informationen zur Regenwassernutzungsanlage; Eigengewinnungsanlage
- Mitteilung über eine Regenwassernutzungsanlage
Trinkwasserprüfberichte
Prüfberichte Labor Kneißler
- Trinkwasserprüfbericht vom 16.06.2020 - Wasserbezug ZV Pretzabrucker Gruppe
- Trinkwasserprüfbericht vom 16.06.2020 - Wasserbezug Stadt Pfreimd
Prüfbericht SYNLAB
- Trinkwasseruntersuchung Wasserversorgung Pretzabrucker Gruppe
- Trinkwasseruntersuchung Wasserversorgung Pfreimd
Absperrung, Stilllegung oder Wiederinbetriebnahme eines Grundstücksanschlusses/Hausanschlusses:
Bauwasser-Anschluss:
Informationnen zur Wasserversorgung der Gemeinde Guteneck:
Ansprechpartner: